Liebe/r Ehrenamtliche,
du wurdest von Seite des BDKJ in der Region München e.V. oder einer Katholischen Jugendstelle/ Base aufgefordert ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen, dieses einsehen zu lassen und dem BDKJ in der Region München e.V. oder der Katholischen Jugendstelle eine entsprechende Einsichtnahmebestätigung, sowie eine unterschriebene Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung und eine Einverständniserklärung zur Datenspeicherung vorzulegen.
Was ist nun zu tun:
1. Mit der schriftlichen Aufforderung und der Bestätigungdeines ehrenamtlichen Engagements kannst du bei der örtlichen Meldebehörde persönlich, unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. In der Landeshauptstadt München sind dies das Kreisverwaltungsreferat und die Sozialbürgerhäuser in den einzelnen Stadtbezirken. Im Landkreis München liegt die Zuständigkeit bei den Kommunalverwaltungen/Einwohnermeldeämtern.
2. Um dem Daten- und Persönlichkeitsschutz ausreichend Rechnung zu tragen bitten wir dich dein erweitertes Führungszeugnis entweder in der Koordinierungsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch oder dem Jugendinformationszentrum einsehen zu lassen …
In beiden Fällen erhältst du also eine sogenannte Einsichtnahmebestätigung, die auch von anderen Trägern der Jugendhilfe im Stadtgebiet und dem Landkreis München anerkannt werden.
3. Diese Einsichtnahmebestätigung gibst du dann inkl. der unterzeichneten Selbstauskunft- und Verpflichtungserklärung sowie der Einverständniserklärung zur Datenspeicherung - je nachdem wer dich aufgefordert hat - in der Geschäftsstelle des BDKJ in der Region München e. V. oder der Katholischen Jugendstelle ab.
4. Die Geschäftsstelle des BDKJ in der Region München e. V. bzw. die Katholische Jugendstelle bzw. Base dokumentiert nun deinen Namen, den Zeitpunkt der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses, sowie den Zeitpunkt der Wiedervorlage. Ebenso wird die Vorlage deiner Selbstauskunft- und Verpflichtungserklärung und der Einverständniserklärung zur Datenspeicherung dokumentiert. Darüber hinaus wird eine Kopie der Einsichtnahmebestätigung sowie die anderen beiden Dokumente im Original abgeheftet und archiviert.
5. Jetzt steht deinem ehrenamtlichen Engagement nichts mehr im Weg!