Bildungsmaßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit brauchen ausreichend finanzielle Ausstattung. Wer Angebote im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit durchführen möchte, kann dafür an verschiedenen Stellen Zuschüsse beantragen.
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) München und Freising informiert und berät zur Förderung ehrenamtlichen Engagements.
Weitere Förderungsmöglichkeiten bestehen unter Umständen für Tage der Orientierung, durch eine Sonderförderung über den Förderverein katholischer Jugendverbandsarbeit in der Erzdiözese München und Freising e.V. sowie dem BDKJ in der Region München e.V., den Kreis- und Stadtjugendringen, dem Bezirksjugendring und dem Bayerischen Jugendring.
In den Leitlinien für die kirchliche Jugendarbeit in der Erzdiözese München und Freising heißt es:
"Zur finanziellen Förderung und Absicherung der gesamten gemeindlichen Jugendarbeit hat jede Pfarrei im Rahmen ihres Haushalts einen eigenen Jugendetat (bis zu 5 % des Haushaltsvolumens). Der Betrag soll allen Gruppierungen, Zusammenschlüssen und Aktionsgemeinschaften der pfarrlichen, verbandlichen und nichtverbandlichen Jugendarbeit zugute kommen. Die Verantwortlichen der Jugendarbeit, Jugendleitung, Seelsorgerinnen und Seelsorger erstellen gemeinsam den Jugendetat, der von den Jugendvertreterinnen und Jugendvertretern verantwortet wird; er orientiert sich in seinen Positionenen an den Anforderungen der einzelnen Gruppierungen. Der Etat wird der Kirchenverwaltung zur Genehmigung vorgelegt."